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Setzt Äschen IMMER zurück! Ihr Vorkommen ist stark belastet!
Angeln an der Lenne
anderen Gewässern Kniffe und Tricks zu Hauf.
Deshalb möchte ich jetzt versuchen, Ihnen ein paar davon zu erläutern.
1. Fliegenfischen
Als Fliegenfischer an der Lenne sollte man eine genügend hohe Wathose besitzen, um auch effektiv fischen zu können, da meist Autos oder Anderes in der Wurfbahn ist.
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Es gibt keine speziellen Fliegen, die man empfehlen kann. Probieren heißt die Devise... eine gut gefüllt Fliegendose ist dabei sehr hilfreich!
2. Spinnfischen
Wer als Gastangler an die Lenne nach Werdohl kommt, dem kann ich auf jeden Fall eine Stelle mit einer nahezu Fanggarantie zeigen: Die Rieselstrecke entlang des Goethe-Spielplatz gegenüber der B236 bis zur Lennefontäne. Dort wird Driftangeln betrieben oder mit Sbirolino und kleinen Würmern auf Bachforellen gfischt. Allerdings muss dafür Kaiserwetter wie auf dem Bild sein (oder zumindest die Sonne scheinen!!!)
Lennefontäne bei Werdohl
Regelment*:Tagesscheine können nur beim Verseförder Hof gekauft werden!!!
Mit einem Tagesschein (kostet 10+2 Pfand €) wird die Erlaubnis erteilt,den Fischfang mit zwei Handangeln, davon maximal eine Raubfischangel, mit jeweils einem Haken, an der Lenne auf dem Gebiet der Stadt Werdohl (von der Baucklohbrücke(ca.300 Meter unterhalb von Roller in Plettenberg-Teindeln) bis zur Mark-E Brücke in Elverlingsen) in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu folgenden aufgeführten Bedingungen, auszuüben:
Nachtangeln ist nicht erlaubt.
Innerhalb der Forellen- und Äschenschonzeit (20.10.-30.04.) ist das Angeln nur vom Ufer aus gestattet; ein Betreten des Gewässers ist verboten.
Das Angeln an Fischtreppen ist jeweils im Umkreis von 25m um den Ein- und Auslauf verboten.
Das Angeln im Abstand bis 50m unterhalb der Turbinen Wintersohl und Wilhelmstal ist verboten, auf die Beschilderung ist zu achten.
Beim Angln auf Raubfisch ist ein Stahlvorfach zu verwenden.
Der Fang von Elritzen, das Senken sowie Ageln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
Innerhalb der Forellenschonzeit ist das Blinkern, das Spinnfischen und Angeln mit totem Köderfisch unter 18cm nicht gestattet, gleichzeitig sind die Strecken unterhalb der Wehre beidseitig auf 100m gesperrt.
Das Hältern gefangener Fische ist nicht gestattet, gefangene maßhaltige Fische sind sofort fachgerecht zu töten; zurücksetzen maßhaltiger Fische ist verboten. Untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische sind in jedem Fall sofort schonend in das Gewässer zurückzusetzen.
Wehr bei Vergölst
Täglich dürfen insgesamt nicht mehr als 6 Salmoniden (davon höchstens 4 Forellen, 2 Saiblinge), 1 Karpfen, 1 Barbe, 1 Hecht, 1 Zander gefangen werden. Beim Erwerb von mehreren Tagessceinen dürfen innerhalb einer Kalenderwoche jedoch insgesamt nicht mehr als 10 Salmoniden gefangen werden.
Lenne bei Teindeln- dem Beginn der Strecke Werdohl
Den Anweisungen der Aufseher ist Folge zu leisten.
Diese und weitere Bedingungen sind auf dem Tagesschein vor dem Angeln zu lesen, da man dies mit seiner Unterschrift unter dem Schein bestätigt!!!
Schonzeiten/ Mindestmaße:
Bachforelle: 20.10.-15.03/ 28cm
Regenbogenforelle: 20.10-15.03/ 28cm
Saibling: 20.10.-15.03/ 28cm
Äsche:
Aal: - / 35cm
Karpfen: - / 35cm
Rotauge: - / 18cm
Rotfeder: - / 18cm
Barbe: 15.05.-15.06./ 35cm
Hecht: 15.02.-30.04./ 45cm
Zander: 01.04.-31.05/ 40cm
Barsch: - / -
Döbel: - / -
Schleie: - / 20cm
* Angaben wurden von einem Tagesschein des letzten Jahres übernommen, deshalb keine Gewähr auf diese Angaben!!!
Und wer denkt, es gäbe nur kleine Fische, der täuscht sich wie diese Bilder beweisen:
Petri Heil und Tight Lines!!!
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